Beiträge

Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.

Abflug nach Afrika, dem Sommer hinterher

 

In den Brutgebieten des Schreiadlers in Nordost- und Mitteleuropa herrscht in diesen Tagen ungewöhnlich warmes Sommerwetter. Trotzdem hat vor wenigen Tagen der Herbstzug der Schreiadler begonnen. Denn der Winter kann auf der Nordhalbkugel schnell hereinbrechen und bis dahin müssen alle Schreiadler das südliche Afrika erreicht haben. Also gilt es, keine Zeit zu verlieren. Da die Jungvögel mittlerweile selbstständig sind hält die Altvögel nichts mehr an ihren Brutplätzen und sie beginnen den Zug Richtung Afrika, dem Sommer auf die Südhalbkugel hinterher. Die Jungvögel werden wenig später selbstständig hinterher ziehen.

 

Die Zugrouten von telemetrierten Schreiadlern können in den nächsten Wochen detailliert verfolgt werden. Sie alle wurden europaweit bei verschiedenen Projekten mit einem Sender ausgestattet und ihre Ortungsdaten werden auf verschiedenen Internetseiten zum Teil ständig aktualisiert. Die Initiatoren dieser Seiten sind die Weltarbeitsgruppe Greifvögel e.V. (Deutschland) und birdmap (Lettland & Estland). Von den telemetrierten Schreiadlern hat Haage auf der Seite von birdmap den Zug bereits begonnen: Während er am 07.09.2016 noch in Estland geortet wurde, hält er sich am 15.09.2016 bereits knapp 600 km südlicher in Weißrussland auf.

 

birdmap WWGBP

Auf der Interetseite der lettischen Firma Ornitela kann außerdem die Zugroute eines Schrei-Schelladler-Hybriden verfolgt werden, der in den letzten Jahren auch über die Meerenge von Gibraltar ach Afrika gezogen ist. Im August diesen Jahres zog der Hybrid über Mitteldeutschland und es scheint, dass er auch in diesem Jahr wieder über Gibraltar nach Afrika ziehen wird.

 

Die ziehenden Schreiadler sind auf ihrer 10.000 Kilometer langen Reise in den kommenden Wochen zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Eine häufige Todesursache ist leider noch immer die illegale Jagd in den Ländern des Nahen Ostens oder auch in der Türkei, in der leider auch im Frühjahr 2016 ein  besendertes Adlermännchen aus Mecklenburg-Vorpommern durch Abschuß verloren ging. Die Deutsche Wildtier Stiftung unterstützt daher internationale Bemühungen zum Schutz von ziehenden Arten.

 

Eine neue Gefahr scheint sich gerade vor allem in Israel zu entwickeln. Dort, wo die gesamte Weltpopulation der Schreiadler auf schmaler Front an der Küste des Mittelmeeres Richtung Suez zieht, entstehen zur Zeit riesige Windparks. Das Kollisionsrisiko für den Schreiadler und viele andere Zugvögel steigt von Jahr zu Jahr.

 

Während des Frühjahrs 2016 wurden auch noch auf zwei weiteren Internetseiten die Zugrouten telemetrierter Schreiadler veröffentlicht. Den Beitrag zum Frühjahrszug der Schreiadler 2016 finden Sie hier. 

Schreiadler ist „Viech des Monats“

Der kleinste Adler Deutschlands ist vom Aussterben bedroht. Es gibt nur noch knapp hundert Schreiadler-Paare, ein Drittel davon ist im Brandenburg zu Hause. Was bedroht den Schreiadler, wie lebt er – und warum heißt er überhaupt Schreiadler? Der Vogelexperte Derk Ehlert gibt im kulturradio des rbb Auskunft.

 

Den Radiobeitrag über den Schreiadler auf der rbb Mediathek gelangen Sie hier. 

NDR-Fernsehbeitrag zu Schreiadler und Windkraft

Windkraft Schreiadler

 

Während sich die Schreiadler in ihren Winterquartieren im südlichen Afrika noch auf den Frühjahrszug vorbereiten, sind ihre Brutgebiete im Nordosten Deutschlands von starken Veränderungen betroffen: Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg weisen derzeit neue Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aus. Etwa die Hälfte der geplanten Windkraftgebiete sind weniger als 6 km von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, einige sogar weniger als 3 km! Für den Schreiadler ist das eine große Gefahr: Mitunter werden Brutgebiete allein deshalb aufgegeben, weil sich die umliegende Landschaft durch Windkraftanlagen stark verfremdet hat. Um den Konflikt zwischen Schreiadlern und dem Ausbau der Windkraftnutzung geht es in einem Beitrag des NDR-Fernsehens. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt im Interview mit dem NDR: „Dort, wo seltene Arten vorkommen, haben wir zu akzeptieren, dass dann dort auch keine Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.“

 

Sehen Sie hier den Beitrag zum Konflikt zwischen Schreiadler und Windkraft im NDR-Fernsehen.

 

Lesen Sie hier einen Beitrag der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Etappensieg gegen Windpark im Schreiadlergebiet

 

Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windenergieanlagen (WEA) bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Eilantrag stattgegeben und damit den Baubeginn der WEA bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt. Der Verband hat gegen die bereits erteilte Genehmigung geklagt, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde – und das mitten in einer der letzten Schwerpunktregionen des Schreiadlers in Deutschland !

 

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von mehreren Brutpaaren des in Deutschland vom Aussterben bedrohten Schreiadlers in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. Über 10 % des Brutbestandes von ganz Deutschland brütet in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten Helgoländer Papier, sollten mindestens sechs Kilometer Abstand zu Brutgebieten des Schreiadlers gehalten werden.

 

Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz.

 

Zur vollständigen ots-Meldung gelangen Sie hier.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

Schreiadler_WEA_DeWiSt

Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.

Natürliche Adoption eines Schreiadler-Jungvogels nach Crash mit Windenergieanlage

 

Das polnische „Komitetu Ochrony Orlow“ (Komitee zum Adlerschutz) berichtet auf seiner website über die unglaubliche Adoption eines Schreiadler-Jungvogels durch ein benachbartes Brutpaar. Anlass für die Adoption war wahrscheinlich der Tod eines Elterntieres durch die Kollision mit einer Windenergieanlage.

WEA_Schreiadler_PiotrRadek

Der Reihe nach: Die größten Schreiadler-Vorkommen in Polen finden sich in der Warmia Region. Im Jahr 2014 wurde dort ein Windpark eröffnet. Um die Auswirkungen auf die dortige Schreiadler-Population abzuschätzen, wird seit diesem Jahr ein Monitoring-Projekt durchführt, welches durch den Regionalfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Olsztyn gefördert wird. Insgesamt drei Brutpaare wurden mittels GPS-Sendern beobachtet.

 

Das erste der drei Paare brütete in der Saison 2015 gar nicht, während die anderen beiden Nachwuchs bekamen. Eines der Küken wurde am 3. August mit einem Sender ausgestattet. Dieser Vogel verließ am 16. August überraschend sein Nest und konnte zwei Wochen später in der Nähe des benachbarten Adlerpaares nachgewiesen werden. Während eines Flächenbeganges am 5. September wurde dann das Weibchen des dritten Paares beobachtet, welches das Adlerjunge fütterte und damit bewies, dass das Nachbarpaar das Junge „adoptiert“ hatte und so bis auf weiteres dessen Überleben sichert.

 

Dennoch stellte sich die Frage, weshalb das Adlerjunge überhaupt sein eigenes Nest verlassen musste? Beide Territorien wurden für mehrere Stunden beobachtet. Dabei wurde im zweiten Gebiet nur eines der Elterntiere gesichtet. Bei Überprüfung der betreffenden Fläche wurde schließlich in zwanzig Meter Entfernung zur Windkraftanlage ein toter Schreiadler gefunden. Der Fund war schon einige Wochen alt, sodass nur vermutet werden konnte, dass es sich um das männliche Elterntier aus dem Gebiet Nr. 2 handelte. Das Weibchen muss das Küken nach dem Tod des Adlers aufgegeben haben, da die ungewöhnliche Trockenheit der vergangenen Saison das Beuteangebot ohnehin verschlechtert hatte.

 

Den Originalbericht in englischer Sprache finden Sie hier

 

Dies Meldung unterstreicht die Gefahr durch Windenergieanlagen für die in Deutschland vom Aussterben bedrohten Greifvögel. Neben der Gefahr durch Kollisionen meiden Schreiadler die Nähe von Windenergieanlagen vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.Das „Neue Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) empfielt daher Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zum Brutplatz von Schreiadlern von 6.000 m .

 

Übrigens: Den Winterzug der in Polen besenderten Schreiadler können Sie hier verfolgen. 

 

Zeugen gesucht: Wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?

In den vergangenen Monaten mehren sich Berichte über die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren, die einem geplanten Windpark im Weg waren. Aber wie häufig passiert das wirklich – sind das Einzelfälle oder schon ein neuer Trend? Und welche Arten sind davon hauptsächlich betroffen? Die Deutsche Wildtier Stiftung ruft zur Dokumentation bewiesener Fälle auf, um diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie erwiesene Vorfälle dieser Art kennen, wäre die Stiftung über einen Hinweis sehr dankbar. Weitere Informationen und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

 

Hintergrund

Nach § 23 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) bzw. nach § 25 des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatschG) darf im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort (Horstschutzzone I) weder Bestockung entfernt noch der Charakter des Gebietes verändert werden. Damit konkretisieren beide Länder § 54 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Horst- und Neststandorte der Adler, Baum- und Wanderfalken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche.

 

Nach dem sogenannten „Neuen Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) wird für den Schreiadler ein Abstand von 6.000 m zwischen Windenergieanlagen (WEA) und seinem Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert. Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.

 

Neues „Helgoländer Papier“ empfiehlt 6.000 m Abstand zwischen Schreiadlerhorsten und WEA

Windräder

Auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz haben die Umweltminister der Bundesländer die Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) beschlossen. Das Papier formuliert Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen (WEA) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu den Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Für den Schreiadler wird ein Abstand von 6.000 m zum Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken. Durch eine Studie von SCHELLER (2007) konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und dem Index aus Anzahl von WEA und Entfernung der WEA zum Brutplatz innerhalb des Hauptaktionsraumes der Schreiadler von bis zu drei Kilometer um den Brutplatz festgestellt werden.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ finden Sie hier.