50. Staat dem internationalen Greifvogelschutzabkommen beigetreten

Der Libanon hat als 50. Land das internationale Greifvogelschutzabkommen der Bonner Konvention unterzeichnet. Das „Verwaltungsabkommen zur Erhaltung der wandernden Greifvögel in Afrika und Eurasien“ will ziehende Greifvögel wie den hochbedrohten Schreiadler unter besonderen Schutz stellen. Denn auf ihrem Zug in die Winterquartiere sind die Vögel vor allem über der Krisenregion im Nahen Osten durch Wilderer und illegale Abschüsse bedroht. Der Libanon liegt auf der Haupt-Zugroute der Schreiadler, doch die Verluste sind nicht nur hier groß: auch in der östlichen Türkei, in Syrien und Ägypten gilt der Abschuss eines Adlers bei jungen Männern auch heute noch als „Heldentat“.

 

Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung ist das „Verwaltungsabkommen zur Erhaltung der wandernden Greifvögel in Afrika und Eurasien“ (MoU Greifvögel) eine große Chance für den Schutz der Schreiadler auf ihren Zugwegen. Deutschland und die Europäische Union sind dem Abkommen bereits im Jahr 2011 im Rahmen der 10. Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention“ beigetreten. Wichtigstes Ziel des MoU Greifvögel ist die Koordinierung von Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherung eines günstigen Erhaltungsstatus der Greifvögel in ihrem Verbreitungsgebiet. Ein wichtiges Ziel aus Sicht des Schreiadlers ist die Ratifizierung des Verwaltungsabkommens durch die Länder entlang seiner Zugrouten.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf Verluste von Schreiadlern durch Wilderer aufmerksam machen müssen: 2007 wurde der Schreiadler „Sigmar“ auf Malta angeschossen und musste später in einer Berliner Tierklinik eingeschläfert werden. 2009 wurden von acht besenderten männlichen Schreiadlern vier illegal abgeschossen, 2010 wurde ein Schreiadler östlich von Ankara mit Schrotschüssen getötet. Neben diesen bekannt gewordenen Verlusten ist die Dunkelziffer jedoch wesentlich höher: Etwa 75 Prozent aller Jungvögel sterben während ihres ersten Winterzuges.