Beiträge

Schreiadler auf Boden

800 Fußballfelder für den Schreiadler

Nein: Er kann nicht Fußball spielen! Obwohl er manchmal, wenn er zu Fuß seine Beute jagt, watschelt wie es einst Maradona tat, hat der Schreiadler rein gar nichts mit Fußball zu tun. Ganz im Gegenteil: Auf den wenigsten Fußballfeldern würden Schreiadler von Mäusen satt werden und überhaupt wäre ihnen der Rummel rund um den Platz viel zu lästig. Trotzdem ist kurzrasiges Grün für ihn überlebenswichtig, denn er jagt gerne auf frisch gemähten Wiesen. Und genau solche Lebensräume hat die Deutsche Wildtier Stiftung in einem Artenschutzprojekt für ihn in den vergangenen Jahren geschaffen. „Durch unser Projekt in Mecklenburg-Vorpommern haben wir fast 450 Hektar Lebensraum im Sinne des Schreiadlers gestaltet“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung und ergänzt: „Das entspricht einer Fläche von etwa 800 Fußballfeldern.“

Um den Schreiadler in Deutschland vor dem Aussterben zu bewahren, hat die Deutsche Wildtier Stiftung seit 2010 gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft erprobt, wie bei der Flächenbewirtschaftung Rücksicht auf den Schreiadler genommen werden kann. Gefördert wurde dieses Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Land Mecklenburg-Vorpommern. „Fast 1 Million Euro wurde in die Verbesserung der Schreiadler-Lebensräume investiert“, sagt Dr. Sandra Balzer vom Bundesamt für Naturschutz, die das Projekt begleitet hat. „Dafür wurden sowohl für das Nahrungshabitat der Schreiadler als auch für den Brutwald mit den Bewirtschaftern Nutzungsänderungen und entsprechende Ausgleichszahlungen vereinbart. Die erprobten Maßnahmen können nun zukünftig auch in anderen Brutgebieten des Schreiadlers in Deutschland angewandt werden“, so Balzer weiter.

Heute werden in den Untersuchungsgebieten im Naturpark Feldberger Seenlandschaft und im Landkreis Rostock insgesamt 149 Hektar Ackerland, 71 Hektar Grünland und 225 Hektar Wald im Sinne des Schreiadlers bewirtschaftet. Ackerkulturen wurden dafür nach der Ernte zum Beispiel für mehrere Jahre in Grünland umgewandelt. Auf diesen Flächen verzichten die Landwirte heute auf chemischen Pflanzenschutz und hohe Düngegaben. Hier leben viele Beutetiere des Schreiadlers und in der niedrigen Vegetation kann er sie erfolgreich jagen und seine Jungen im Sommer satt bekommen. Für den Wald wurde durch das Projekt gemeinsam mit der Landesforst von Mecklenburg-Vorpommern eine Richtlinie entwickelt und umgesetzt, durch die Brutwälder des Schreiadlers forstwirtschaftlich genutzt werden können und gleichzeitig den besonderen Ansprüchen des Schreiadlers genügen.

Hintergrund
Das Projekt mit dem offiziellen Titel „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde als sogenanntes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Klara Samariter-Stiftung gefördert und Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen. Partner der Deutschen Wildtier Stiftung waren der Naturpark Feldberger Seenlandschaft, das Büro Salix und das Büro natura et cultura. Das Ergebnis des Projektes ist ein Modell, das auf alle noch vorhandenen Brutgebiete in Deutschland übertragen werden kann. Unter anderem haben die Projektpartner auch Vorschläge für eine Schreiadler-gerechte Gestaltung von öffentlichen Förderinstrumenten erarbeitet.

Auch „Arlie“ ist auf dem Rückflug

 

Die Schreiadlerdame Arlie hat bereits am Morgen des 11. Februar zwischen 08.00 und 10.00 Uhr ihr Winterquartier in Namibia verlassen und befindet sich nun auf dem Frühjahrszug. Nach Auskunft der Ornithologischen Gesellschaft von Rumänien ist sie in diesem Jahr drei Tage später als in den vergangenen Jahren gestartet. Bis zum 14. Februar hatte sie bereits üver 500 km in nordöstliche Richtung zurückgelegt. In den kommenden Wochen wird Arlie 12.500 km über Land fliegen und segeln und dabei drei Kontinente und 17 Länder passieren. 2016 erreichte sie am 2.April ihr Brutgebiet in Rumänien.

 

Verfolgen Sie hier den Rückflug Arlies in ihr Brutgebiet in Siebenbürgen.

Milvus Group

Arlie wurde 2013 von einem Team rumänischer Spezialisten gefangen und mit einem 45 Gramm schweren Telemetriesender ausgestattet. Zwischen 2013 und 2016 brütete Arlie etwa 50 km östlich von Herrmannstadt in Siebenbürgen. Durch forstliche Eingriffe musste Arlie im vergangenen Jahr ihr Nest wechseln.

 

Den englischen Originalartikel im Romania insider finden Sie hier.

 

Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.

NDR-Fernsehbeitrag zu Schreiadler und Windkraft

Windkraft Schreiadler

 

Während sich die Schreiadler in ihren Winterquartieren im südlichen Afrika noch auf den Frühjahrszug vorbereiten, sind ihre Brutgebiete im Nordosten Deutschlands von starken Veränderungen betroffen: Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg weisen derzeit neue Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aus. Etwa die Hälfte der geplanten Windkraftgebiete sind weniger als 6 km von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, einige sogar weniger als 3 km! Für den Schreiadler ist das eine große Gefahr: Mitunter werden Brutgebiete allein deshalb aufgegeben, weil sich die umliegende Landschaft durch Windkraftanlagen stark verfremdet hat. Um den Konflikt zwischen Schreiadlern und dem Ausbau der Windkraftnutzung geht es in einem Beitrag des NDR-Fernsehens. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt im Interview mit dem NDR: „Dort, wo seltene Arten vorkommen, haben wir zu akzeptieren, dass dann dort auch keine Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.“

 

Sehen Sie hier den Beitrag zum Konflikt zwischen Schreiadler und Windkraft im NDR-Fernsehen.

 

Lesen Sie hier einen Beitrag der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Etappensieg gegen Windpark im Schreiadlergebiet

 

Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windenergieanlagen (WEA) bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Eilantrag stattgegeben und damit den Baubeginn der WEA bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt. Der Verband hat gegen die bereits erteilte Genehmigung geklagt, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde – und das mitten in einer der letzten Schwerpunktregionen des Schreiadlers in Deutschland !

 

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von mehreren Brutpaaren des in Deutschland vom Aussterben bedrohten Schreiadlers in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. Über 10 % des Brutbestandes von ganz Deutschland brütet in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten Helgoländer Papier, sollten mindestens sechs Kilometer Abstand zu Brutgebieten des Schreiadlers gehalten werden.

 

Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz.

 

Zur vollständigen ots-Meldung gelangen Sie hier.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

Schreiadler_WEA_DeWiSt

Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.

Natürliche Adoption eines Schreiadler-Jungvogels nach Crash mit Windenergieanlage

 

Das polnische „Komitetu Ochrony Orlow“ (Komitee zum Adlerschutz) berichtet auf seiner website über die unglaubliche Adoption eines Schreiadler-Jungvogels durch ein benachbartes Brutpaar. Anlass für die Adoption war wahrscheinlich der Tod eines Elterntieres durch die Kollision mit einer Windenergieanlage.

WEA_Schreiadler_PiotrRadek

Der Reihe nach: Die größten Schreiadler-Vorkommen in Polen finden sich in der Warmia Region. Im Jahr 2014 wurde dort ein Windpark eröffnet. Um die Auswirkungen auf die dortige Schreiadler-Population abzuschätzen, wird seit diesem Jahr ein Monitoring-Projekt durchführt, welches durch den Regionalfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Olsztyn gefördert wird. Insgesamt drei Brutpaare wurden mittels GPS-Sendern beobachtet.

 

Das erste der drei Paare brütete in der Saison 2015 gar nicht, während die anderen beiden Nachwuchs bekamen. Eines der Küken wurde am 3. August mit einem Sender ausgestattet. Dieser Vogel verließ am 16. August überraschend sein Nest und konnte zwei Wochen später in der Nähe des benachbarten Adlerpaares nachgewiesen werden. Während eines Flächenbeganges am 5. September wurde dann das Weibchen des dritten Paares beobachtet, welches das Adlerjunge fütterte und damit bewies, dass das Nachbarpaar das Junge „adoptiert“ hatte und so bis auf weiteres dessen Überleben sichert.

 

Dennoch stellte sich die Frage, weshalb das Adlerjunge überhaupt sein eigenes Nest verlassen musste? Beide Territorien wurden für mehrere Stunden beobachtet. Dabei wurde im zweiten Gebiet nur eines der Elterntiere gesichtet. Bei Überprüfung der betreffenden Fläche wurde schließlich in zwanzig Meter Entfernung zur Windkraftanlage ein toter Schreiadler gefunden. Der Fund war schon einige Wochen alt, sodass nur vermutet werden konnte, dass es sich um das männliche Elterntier aus dem Gebiet Nr. 2 handelte. Das Weibchen muss das Küken nach dem Tod des Adlers aufgegeben haben, da die ungewöhnliche Trockenheit der vergangenen Saison das Beuteangebot ohnehin verschlechtert hatte.

 

Den Originalbericht in englischer Sprache finden Sie hier

 

Dies Meldung unterstreicht die Gefahr durch Windenergieanlagen für die in Deutschland vom Aussterben bedrohten Greifvögel. Neben der Gefahr durch Kollisionen meiden Schreiadler die Nähe von Windenergieanlagen vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.Das „Neue Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) empfielt daher Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zum Brutplatz von Schreiadlern von 6.000 m .

 

Übrigens: Den Winterzug der in Polen besenderten Schreiadler können Sie hier verfolgen. 

 

2. Schreiadlersymposium: Eine Allianz gegen das Aussterben

Schreiadlersymposium Vertragsnaturschutz

(Deutsche Wildtier Stiftung vom 07.09.2015) Am Sonntag endete das 2. Schreiadlersymposium, das von der Deutschen Wildtier Stiftung in Zusammenarbeit mit dem EU-LIFE Projekt in der Schorfheide veranstaltet wurde. Schwerpunkt des Symposiums war die Schreiadler-gerechte Landnutzung. 100 Greifvogel-Experten, Landbewirtschafter und Behördenvertreter kamen nach Brandenburg, um Lösungen für den Bestandsrückgang des Schreiadlers zu diskutieren und zu entwickeln. „Neben der intensiven Landnutzung setzt die ausufernde Nutzung durch Windkraftanlagen dem Schreiadler zu“, sagte Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung in seiner Eröffnungsrede und fordert: „Die Pläne des Landes Mecklenburg-Vorpommern müssen erneut auf den Prüfstand!“

 

Die Uhr tickt: Vor 100 Jahren kam der Schreiadler unter anderem in Schleswig-Holstein, Niedersachen und Bayern vor, 1990 gab es nur noch 130 Brutpaare in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Seit der Wende ist der Bestand bereits um weitere 20 Prozent zurückgegangen. In Sachsen-Anhalt ist das letzte Paar vor fünf Jahren ausgestorben. „Die Intensivierung in der Land- und Forstwirtschaft ist für den Schreiadler in Deutschland zum Problem geworden“, sagt Dr. Andreas Kinser, Schreiadler-Experte der Deutschen Wildtier Stiftung. In einem Modellprojekt, das durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert wird, erprobt die Deutsche Wildtier Stiftung daher gemeinsam mit engagierten Landwirten, wie eine Schreiadler-freundliche Nutzung der Lebensräume in die Betriebe integriert werden kann.

 

„Die Schreiadler brauchen dringend unsere Hilfe“, betont Kinser. Ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist für Kinser das Engagement der Dahlke & Stark GbR in der Feldberger Seenlandschaft. Der Betrieb hat mit der Deutschen Wildtier Stiftung Vertragsnaturschutz vereinbart und bewirtschaftet und pflegt jährlich über 30 Hektar Ackerflächen im Sinne des Schreiadlers. Lydia Stark, Betriebsleiterin der Dahlke & Stark GbR sagt: „Der Schreiadler ist ein Wahrzeichen für unsere Region. Wenn der Schreiadler ausstirbt, stirbt auch ein wichtiger Teil unserer Naturlandschaft.“

 

Doch Schreiadlerschutz gibt es nicht zum Nulltarif! Um dem seltenen Greif zu helfen, müssen die Bundesländer zukünftig mehr Mittel bereitstellen, damit möglichst viele weitere Landwirte auf einem Teil ihrer Fläche für den Adler ackern. „Die wichtigste Maßnahme ist, in den Schreiadler-Lebensräumen neues Grünland zu schaffen“, so Andreas Kinser. Am Ende des Schreiadlersymposiums waren sich alle Teilnehmer einig: „Damit der Schreiadler seinen Stammplatz auf der Rote Liste verliert, muss sich die Weichenstellung in der Agrarpolitik ändern!“

 

Die Eröffnungsrede zum Schreiadler-Symposium von Prof. Dr. Vahrenholt können Sie hier herunterladen.

 

Eine Bildgalerie zum 2. Schreiadlersymposium finden Sie hier.

Zeugen gesucht: Wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?

In den vergangenen Monaten mehren sich Berichte über die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren, die einem geplanten Windpark im Weg waren. Aber wie häufig passiert das wirklich – sind das Einzelfälle oder schon ein neuer Trend? Und welche Arten sind davon hauptsächlich betroffen? Die Deutsche Wildtier Stiftung ruft zur Dokumentation bewiesener Fälle auf, um diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie erwiesene Vorfälle dieser Art kennen, wäre die Stiftung über einen Hinweis sehr dankbar. Weitere Informationen und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

 

Hintergrund

Nach § 23 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) bzw. nach § 25 des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatschG) darf im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort (Horstschutzzone I) weder Bestockung entfernt noch der Charakter des Gebietes verändert werden. Damit konkretisieren beide Länder § 54 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Horst- und Neststandorte der Adler, Baum- und Wanderfalken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche.

 

Nach dem sogenannten „Neuen Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) wird für den Schreiadler ein Abstand von 6.000 m zwischen Windenergieanlagen (WEA) und seinem Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert. Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.

 

Neues „Helgoländer Papier“ empfiehlt 6.000 m Abstand zwischen Schreiadlerhorsten und WEA

Windräder

Auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz haben die Umweltminister der Bundesländer die Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) beschlossen. Das Papier formuliert Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen (WEA) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu den Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Für den Schreiadler wird ein Abstand von 6.000 m zum Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken. Durch eine Studie von SCHELLER (2007) konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und dem Index aus Anzahl von WEA und Entfernung der WEA zum Brutplatz innerhalb des Hauptaktionsraumes der Schreiadler von bis zu drei Kilometer um den Brutplatz festgestellt werden.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ finden Sie hier.